Parkraumbewirtschafter stellen Automaten auf oder verlangen Parkscheiben. Wer sein Fahrzeug auf einem Kundenparkplatz (Supermarkt, Bahnhofsvorplatz etc.) Durch das Parken entsteht ein Vertrag – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
So ist es der Kunde gewohnt, dass er auf Supermarkt-Parkplätzen umsonst parken kann. Der private Parkraumüberwacher verlangt vom Halter fürs dreistündige Parken 3 Euro, wegen des Parkens ohne Parkschein eine Vertragsstrafe in Höhe von 22 Euro, Halterermittlungskosten in Höhe von 13,10 Euro sowie sonstige Auslagen in Höhe von 9,90 Euro. Warum Vertragsstrafe und nicht Bußgeld? Zeitüberschreitungen kosten zwischen 20 und 30 Euro.