1-6 StGB gem. Strukturen und Schemata des Strafrechts und Zivilrechts.
1 - 7 (jeweils: objektives und subjektives Element; beachte: § 243 II StGB) a. Nr. (P) Indizwirkung des Regelbeispiels, wenn das Regelbeispiel nicht vollendet wurde. Kein Ausschluss in den Fällen des § 243 I 2 Nr.
§ 243 II StGB. I. Tatbestand 1. IV. 1 Schema zum besonders schweren Fall des Diebstahls, §§ 242 I, 243 StGB | iurastudent.de Besonders schwerer Fall (Prüfungspunkt "Strafzumessung" iRd Prüfung des § 242 StGB) 1. Kein Ausschluss, § 243 II StGB. 5. Der Aggregatzustand ist dabei gleichgültig, sodass auch Gase und Flüssigkeiten - nicht aber Elektrizität - erfasst ist. Prüfungsaufbau, Tatbestände, Anspruchsgrundlagen. Das Schema ist in den Grundzügen entnommen von myjurazone.de. Wegen des Sinn und Zwecks von § 242 StGB auch Tiere, obwohl der Sachbegriff des § 242 StGB von § 90a BGB abweicht. § 243 I 1 Nr. Objektiver Tatbestand a) Objekt (1) Sache Jeder körperliche Gegenstand. Auf § 243 StGB verweisen folgende Vorschriften: Strafgesetzbuch (StGB) Besonderer Teil Diebstahl und Unterschlagung § 244a (Schwerer Bandendiebstahl) § 245 (Führungsaufsicht) Betrug und Untreue § 263 (Betrug) § 266 (Untreue) Strafprozeßordnung (StPO) Allgemeine Vorschriften Verhaftung und … E. Strafantrag – § 247 StGB: Haus- und Familiendiebstahl – § 248a StGB: Diebstahl geringwertiger Sachen . III. Jura online lernen auf Jura Online mit dem Exkurs zu 'Diebstahl, §§ 242, 243 StGB' im Bereich 'Strafrecht BT 1 ' Das ist immer dann der Fall, wenn sich der Diebstahl auf geringwertige Sachen bezieht, also die Sache objektiv und …
Außerdem darf der besonders schwere Fall des Diebstahls nicht nach § 243 II StGB ausgeschlossen sein. Definitionen und Gesetzestexte - Besonders schwerer Fall des Diebstahls, § 243 StGB Von Jan Knupper.