erfolgen. Blendung bezeichnet eine Form der Bestrafung oder der Folter, die zu einer vorübergehenden, meist aber dauerhaften Erblindung führt. Abstufungen dieser Strafe wurden in Abhängigkeit zur Schwere der Tat vorgenommen. So wurden etwa kleinere Diebstähle mit der Amputation von Fingergliedern geahndet. Weitere Verstümmelungsstrafen waren das Abschneiden der Füße, was jedoch eine ausgesprochen seltene Maßnahme war. Die Blendung konnte durch das Herausreißen der Augäpfel oder auf andere Weise (Ausbrennen, Erhitzen, Stechen, Schneiden etc.) Häufig zu verzeichnen waren dagegen das Abschneiden von Nase, Ohren oder Zunge sowie die …