Wenn ein Kind im Krankenhaus stationär behandelt werden muss, kann die Anwesenheit der Eltern den Genesungsprozess sehr fördern. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Begleitperson auch, wenn das Kind älter als 9 Jahre ist und/oder verzichten auf die Prüfung der medizinischen Notwendigkeit. Viele Krankenhäuser bieten deshalb die stationäre Aufnahme der Eltern oder "Rooming in bei Kindern" an. Behandlung im Krankenhaus – das übernimmt die AOK. Läuft der Reha-Antrag über die gesetzliche Krankenkasse, wird die Bewilligung der Begleitperson eventuell etwas anders geregelt. Hallo eine Frage, meine 3-jährige Tochter war für 4 Tage stationär nach einem zweimaligen Fieberkrampf im KH, ich war als Begleitperson mit aufgenommen.

Dadurch, dass die Wunde vereitert war musste eine erneute offene Operation durchgeführt werden. Je nach Schwere der Krankheit und Dauer des Krankenhausaufenthalts kann es durchaus sein, dass Ihr Kind eine "Pause" in seiner Entwicklung einlegt oder scheinbar Rückschritte macht. Hin- und Rückreisekosten für das Kind, auf Antrag auch die Kosten für die An- und Abreise einer Person, die das Kind begleitet (sog. Die durch die Mitaufnahme einer Begleitperson entstehenden Mehrkosten werden von den meisten Krankenkassen übernommen. Die Krankenkasse, die die Hauptleistung "stationäre Behandlung" trägt, hat auch den Verdienstausfall der Begleitperson zu übernehmen.

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Dies ist vor allem der Fall, wenn durch die Mitaufnahme ins Krankenhaus die geplante Therapie unterstützt wird. Sie haben eine ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Ihr erkranktes Kind beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden muss.

Für jedes Kind, das gesetzlich versichert ist, sind pro Kalenderjahr bis zu zehn Arbeitstage Kinderkrankengeld möglich. Wenn Ihr Kind wieder zu Hause ist, kann es deshalb einige Zeit dauern, bis es seine Eindrücke verarbeitet und sich wieder eingewöhnt hat. Auch bei älteren Kindern und Jugendlichen, die schwer krank sind, kann eine Begleitperson sinnvoll sein.

auch erforderliche Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Je nach örtlichen Gegebenheiten ist auch nur eine Unterbringung in einem anderen Gebäude des Klinikgeländes möglich. Da ein Krankenhausaufenthalt für ein Kind beängstigend und eine große Belastung sein kann, bieten viele Krankenhäuser für diese besondere Situation die stationäre Mitaufnahme einer Begleitperson, das sogenannte Rooming-In an. Dies ist vor allem der Fall, wenn durch die Mitaufnahme ins Krankenhaus die geplante Therapie unterstützt wird. Die Krankenkasse zahlt einen Ausgleich zum entstandenen Verdienstausfall.