Sie können Basiselterngeld oder ElterngeldPlus wählen oder beides kombinieren. Beihilfe und Versorgung in der Elternzeit.

Den Antrag auf Elterngeld können Sie schon vor der Geburt vorbereiten. Das Elterngeld ist durch das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Eltern können ihre Elternzeit auch gemeinsam nehmen. Während der Elternzeit ist eine Teilzeitbeschäftigung von bis zu 30 Stunden in der Woche möglich, soweit zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld bekommen haben für ein älteres Kind in dessen ersten 14 Lebensmonaten, im Mutterschutz waren oder; aufgrund Ihrer Schwangerschaft erkrankt waren. Natürlich gelten diese Gesetz auch für Beamte. Fertigstellen können Sie diesen nach der Geburt. Erforderlich ist ein rechtzeitiger Antrag, der eine Erklärung über die Aufteilung der Zeiträume enthalten muss. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz trat am 1. Mit dem Online-Antrag erledigen Sie die Antragstellung in nur 3 Schritten: Service-Konto anlegen, den Online-Antrag ausfüllen, den ausgedruckten Antrag unterschreiben und an uns schicken. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Elternteils, welches den Antrag auf Elterngeld stellt, und dient als Entgeltersatz.
Es muss hierfür ein Antrag bei einer Elterngeldstelle gestellt werden. Das Elterngeld ist eine gezielte staatliche finanzielle Unterstützung für Väter und Mütter, welche sich im ersten Lebensjahr vorrangig um die Betreuung ihres Kindes kümmern. Die Verschiebung müssen Sie beantragen, wenn Sie den Antrag auf Elterngeld stellen. Danach können trotzdem beide Elternteile die Elternzeit beantragen. Sobald die Elternzeit eintritt, bekommt der Beamte keine Besoldung mehr, sondern Elterngeld. Das führt – da im Land Berlin nach § 74 Abs. Die gesetzlichen Regelungen hierzu sind im Bundeselterngeldgesetz und im Elternzeitgesetz verankert. Fertigstellen können Sie diesen nach der Geburt. Januar 2007 in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert. Der Bund hat am 12.02.2009 die davor getrennten Rechtsverordnungen für Elternzeit und Mutterschutz in der „Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen des Bundes und die Elternzeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes (Mutterschutz- und Elternzeitverordnung – MuSchEltZV)“ zusammengefasst (in Kraft getreten am 14.2.2009).